Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Grundsätzliche Bestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Kundin/dem Kunden und der GA Ossingen (nachfolgend GAO genannt) für die Nutzung der Dienstleistungen der GAO. Diese umfassen Radio- und Fernsehangebot, Internetzugang, Telefonie sowie Mobile.
1.2 Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird im Folgenden für die Bezeichnung der Kundinnen und Kunden jeweils die männliche Form gewählt.
1.3 Für Kunden, die durch das Kommunikationsnetz der GAO erschlossen sind, setzt die Rechtsbeziehung das Vorliegen eines Nutzungsvertrages der GAO mit dem Liegenschaftseigentümer oder mit dem Kunden selbst voraus. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil des Nutzungsvertrages und gegebenenfalls weiterer Dienstleistungsverträge.
1.4 Die vertragliche Vereinbarung zur Nutzung von Dienstleistungen der GAO umfasst die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Anmeldung des Kunden. In der Anmeldung werden der Umfang und die Preise der vom Kunden verlangten Dienstleistungen festgelegt. Die erste Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Spätere Mutationen müssen ebenfalls schriftlich, via Email oder über die Homepage der GAO mitgeteilt werden. Mit der Bezahlung der Rechnung erklärt sich der Kunde mit den Mutationen einverstanden.
1.5 Mit der Kenntnisnahme der AGB durch den Kunden, spätestens aber mit der Benutzung der Dienstleistungen anerkennt der Kunde die vorliegende AGB.
1.6 Die GAO entscheidet, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und sie kann die Anmeldung eines Kunden wegen fehlenden Voraussetzungen ablehnen.
1.7 Die Vertragspartner verpflichten sich, bei Angebot und Nutzung der Dienstleistungen der GAO die geltenden Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Datenschutzgesetzes, des Urheberrechtsgesetzes, des Fernmeldegesetzes und anderer einschlägiger Gesetze und Verordnungen einzuhalten.
1.8 Eine Änderung dieser AGB bleibt vorbehalten. Die aktuellen AGB können bei der GAO angefordert oder auf der Webseite abgefragt werden.
1.9 Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich der empfangenen Programme und benützten Kommunikationsdiensten sowie der Dienstleistungen der GAO verbleiben bei den berechtigten Dritten oder der GAO.
1.10 Die GAO kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen bzw. beauftragen.
1.11 Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Anmeldung durch seinen gesetzlichen Vertreter ebenfalls zu unterzeichnen.
1.12 Die GAO behält sich vor, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
1.13 Die Übertragung des Vertrages auf Dritte ist nicht möglich.
2 Anschlussgeräte der GAO
2.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle dem Kunden während der Vertragsdauer überlassenen Anschlussgeräte (Kabelmodem, Set-Top-Box, Telefonieadapter, etc.) nur zum Gebrauch an der vom Kunden bezeichneten Standortadresse bestimmt und verbleiben vollständig im Eigentum der GAO. Sie bilden einen Bestandteil des Netzes der GAO.
2.2 Der Kunde anerkennt, dass die Dienstleistungen nur bezogen werden können, sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Installation muss den geltenden Vorschriften der GAO entsprechen. Allfällige Anpassungen oder Reparaturen an der internen Hausinstallation ab Hausübergabepunkt gehen zu Lasten des Kunden.
2.3 Für die Benutzung der Dienstleistungen von GAOtel benötigt der Kunde ein geeignetes Telefon oder Faxgerät. Die GAO unterstützt die meisten in der Schweiz zugelassenen Geräte.
2.4 Die Benutzung der Anschlussgeräte ist ausschliesslich für die vertragliche vereinbarte Nutzung gestattet.
2.6 Soweit nicht anders geregelt, ist die Installation der Anschlussgeräte Sache des Kunden. Die GAO liefert dazu eine Installationsanleitung. Die GAO ist bereit, die Installation gegen Vergütung des Aufwandes vorzunehmen oder sie empfiehlt dem Kunden einen Supportpartner.
2.7 Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der Anschlussgeräte und ist für deren vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich. Eine Veräusserung, Überlassung oder Untermiete der zum Gebrauch überlassenen Anschlussgeräte sowie der Anschluss an einer anderen als der vertraglich bezeichneten Adresse ist untersagt.
2.8 Untersagt ist das Öffnen der Geräte, die Vornahme von Eingriffen an der Hard- und/oder Software durch den Kunden selbst oder durch Dritte. Wird eine solche Manipulation festgestellt, haftet der Kunde vollumfänglich für den verursachten Schaden.
2.9 Bei Störungen an den Anschlussgeräten ist die GAO zu benachrichtigen. Sie ist für den schnellstmöglichen Ersatz bzw. Reparatur eines defekten Anschlussgerätes besorgt. Die GAO entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Anschlussgerät ersetzt oder repariert wird. Massnahmen des Kunden, das Anschlussgerät selber oder durch einen Dritten reparieren zu lassen, sind untersagt. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Anrechnung von Abonnementsgebühren wegen Ausfall eines Anschlussgerätes besteht nicht.
2.10 Die Versicherung der Anschlussgeräte ist Sache des Kunden, der für Verlust oder Beschädigung (Diebstahl, Wasser, Feuer, Blitzschlag etc.) haftet. Kommt ein oder alle Anschlussgeräte durch Diebstahl aus der Wohnung des Kunden abhanden, so hat dieser die Pflicht, den Diebstahl unverzüglich der GAO zu melden sowie einen entsprechenden Polizeirapport beizubringen. Die Kosten wegen Inanspruchnahme der Dienstleistungen bzw. des entsprechenden Anschlusses, gehen zu Lasten des Kunden.
2.11 Die Begründung von Pfand- und Retensionsrechten an den Anschlussgeräten zugunsten Dritter ist dem Kunden untersagt. Im Fall von amtlichen Massnahmen gegen den Kunden (Pfändung, Retention oder Verarrestierung), die die Rechte der GAO an den Anschlussgeräten beeinträchtigen können, ist der Kunde verpflichtet, dies der GAO unverzüglich mitzuteilen und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt oder die sonst zuständigen Behörde auf das Eigentum der GAO an den Anschlussgeräten hinzuweisen.
2.12 Eine Weitergabe der Anschlussgeräte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der GAO an Dritte ist nicht zulässig.
2.13 Der Kunde hat den Mitarbeitenden der GAO oder den von der GAO autorisierten Personen zum Zweck von Kontrollmessungen u.ä. den Zutritt zum benützten R/TV-Anschluss und den Anschlussgeräten zu gewähren.
3 Dienstleistungen
3.1 Allgemeines
3.1.1 Der Zugang zu persönlichen Konten erfolgt über eine Anschlusskennung sowie dem Passwort.
3.1.2 Die GAO darf jeden, der sich mit der Anschlusskennung sowie dem Passwort legitimiert, als berechtigten Teilnehmer betrachten. Das persönliche Passwort muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
3.1.3 Hat der Kunde Anlass zur Befürchtung, dass Dritte unbefugt seinen Zugang benützen oder den Zugang missbräuchlich verwenden, muss er die GAO sofort informieren, seinen Zugang sperren lassen und ein neues Passwort verlangen.
3.1.4 Die GAO darf Informationen über Kunden nur dann an Dritte weitergeben, soweit dies zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen oder Koordination erforderlich ist. Eine Weitergabe für Werbezwecke ist nicht erlaubt.
3.1.5 Die GAO steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein. Die unterbruchsfreie Verfügbarkeit der Leistungen sowie bestimmte Übertragungszeiten oder Übertragungskapazitäten werden von der GAO nicht garantiert.
3.1.6 Die GAO ist bestrebt, dem Kunden die Dienstleistungen Tag und Nacht zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung der GAO zum Auffinden und Beheben von Störungen beschränkt sich auf die Geschäftszeiten der GAO. Vorbehalten bleiben spezielle Serviceverträge.
3.1.7 Ausserhalb der offiziellen Bürozeiten nimmt der Pikettdienst Störungen entgegen und sorgt für schnellstmögliche Behebung. Die GAO behält vor, ungerechtfertigt angeforderte Piketteinsätze in Rechnung zu stellen.
3.1.8 Der Netzzugang und Dienstleistungen können jederzeit aus technischen Gründen und insbesondere in folgenden Fällen eingeschränkt oder ganz eingestellt werden:
wenn Hindernisse auftreten, welche die GAO trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob sie bei der GAO, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen.
bei betriebsbedingten Unterbrechungen wegen Reparaturen, Anschluss- und Erweiterungsarbeiten und Unterhaltsarbeiten sowie zur Leistungsbewirtschaftung. Die GAO nimmt dabei angemessen Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kunden. Voraussehbare längere Unterbrechungen und Einschränkungen zeigt sie im Voraus an.
bei Störungen, die insbesondere durch Netzausfälle und Stilllegung von Sendern hervorgerufen werden.
bei Störungen bzw. Unterbrechungen der Signalanlieferung an die GAO, insbesondere bei Unterbrüchen auf übergeordneten Netzen.
bei unmittelbarer Gefahr für die Sicherheit von Personen und Anlagen.
3.1.9 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über die Dienstleistungen auch Inhalte übertragen werden können, welche für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Der Kunde ist verpflichtet zu verhindern, dass im Haushalt bzw. der Unternehmung solche Inhalte und Informationen durch Kinder und Jugendliche genutzt werden.
3.2 Internet
3.2.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass seine angeschlossenen Computer, Netzwerke und sonstigen Geräte und die sich auf diesen Computer, Netzwerken und Geräten befindlichen Daten über seinen Internetzugang erreicht, eingesehen, manipuliert und verändert werden können. Der Schutz der Geräte und Daten des Kunden sowie die Einhaltung geltender Vorschriften bezüglich Datenschutz sind Sache des Kunden. Der Kunde muss seinen Zugang zu den Internet-Dienstleistungen der GAO gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte schützen.
3.2.2 Die GAO legt die IP-Adressen und IP-Adressbereiche für den Kunden fest und die GAO hat das Recht, diese jederzeit zu ändern (dynamische IP-Adressen). Der Kunde verpflichtet sich, nur die ihm zugeteilten IP-Adressen für den Internetzugang zu verwenden.
3.2.3 Bestellt der Kunde statische IP-Adressen, werden diese nur im Ausnahmefall geändert und eine solche Änderung wird mindestens 15 Arbeitstage im Voraus angekündigt. Bei einer Vertragsauflösung fallen die IP-Adressen automatisch an die GAO zurück.
3.2.4 Internet-Dienstleistungen sind grundsätzlich Best effort Übertragungsraten, für welche die GAO keine Garantie abgibt. Vorbehältlich bleiben separate Dienstleistungsverträge.
3.2.5 Das Internet bietet eine praktisch unbeschränkte Fülle an Nutzungsmöglichkeiten (z.B Downloads), die das lokale, nationale oder internationale Netz stark beeinflussen können. Der Kunde verpflichtet sich deshalb zum „Fair Use“.
3.2.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dritte Anbieter den Zugang zu ihren Internetangeboten selber regeln. Der Kunde verpflichtet sich aber auch gegenüber der GAO, die Angebote anderer Anbieter nur bestimmungsgemäss zu gebrauchen.
3.2.7 Der Kunde darf das Internet weder zur Begehung noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen nutzen. Er wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnahmen treffen, um zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch den Kunden zugehörige oder andere Benutzer erfolgt.
3.2.8 Der Versuch oder die Durchführung von nicht autorisiertem Eindringen in fremde Computeranlagen oder Datenbestände gilt als Missbrauch und kann rechtlich geahndet werden.
3.2.9 Kann der Kunde wegen einer Lücke in der Datensicherheit unabsichtlich Zugang zu fremden Computeranlagen oder nicht für ihn bestimmte Daten erlangen, so muss er dies protokollieren und unverzüglich der GAO melden.
3.2.10 In Fällen von Spamming (Massen Emails), Virenverbreitung, Netzwerk-Scanning oder ähnlichen Missbrauchen, ist es der GAO gestattet betreffende Anschlüsse ohne Vorankündigung zu sperren. Die GAO kann auch in anderen Fällen, wo ihr dies angezeigt erscheint, Sperrungen des Modem vornehmen.
3.2.11 Vertragsänderungen seitens des Kunden bedürfen der Schriftlichkeit. Upgrades (Vertragsänderungen nach oben) sind möglich jeweils auf den 1. Des Folgemonats. Downgrades (Vertragsänderungen nach unten) sind möglich unter Einhaltung von einer Frist von einem Monat auf das Ende des Folgemonats.
3.3 Hosting
3.3.1 Der Kunde nutz das Hosting-Angebot der GAO ausschliesslich für eigene Zwecke. Wiederverkauf und Nutzung durch Dritte bedingen weitergehender schriftlicher Vereinbarungen.
3.3.2 Die GAO ist in keiner Weise verantwortlich für den Inhalt der Daten, welche auf ihren Servern gespeichert sind.
3.3.3 Verboten ist die Speicherung von widerrechtlichen oder unsittlichen Inhalten. Stellt die GAO fest, dass die Inhalte gegen Gesetz und/oder moralische oder gesellschaftliche Konventionen verstossen, hat sie das Recht, die vom Kunden gespeicherten Inhalte zu löschen und das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen.
3.4 Radio und Fernsehen
3.4.1 Eine Anpassung der Radio- und Fernsehprogrammpalette kann aus verschiedenen Gründen (Einstellung des Betriebes durch den Inhaltsanbieter, Änderung bezüglich Urheberrechte, Änderung der Technik, etc.) notwendig werden. Die GAO ist bestrebt und berechtigt, die entfallenen Programme/Pakete mit ähnlichen Angeboten zu ersetzen. Die GAO hat in diesen Fällen das Recht, ein bestehendes, vom Kunden bestelltes Programm zu ersetzen. Sie informiert den Kunden über die erfolgte Änderung. Ist der Kunde mit diesem Wechsel nicht einverstanden, hat er dies innerhalb von einem Monat zu melden, andernfalls gilt der Wechsel des Programms als stillschweigend genehmigt.
3.4.2 Die GAO ist bestrebt, die Programme ohne Unterbrechung und in hoher Qualität zu übertragen. Ein Ausfall der Übertragung kann aus technischen Gründen, einem Sendeunterbruch und/oder fehlenden Senderechten des Programmanbieters oder weiteren Gründen nicht ausgeschlossen werden. Es kann weder Schadenersatz noch eine Minderung der Gebühren geltend gemacht werden.
3.4.3 Die Verwendung in öffentlichen Räumen sowie eine kommerzielle Nutzung des angebotenen Radio- und Fernsehangebot ist nur mit schriftlichem Einverständnis der GAO gestattet.
3.5 Telefonie
3.5.1 Die Telefonie-Dienstleistungen der GAO beziehen sich nur und ausschliesslich auf die angemeldete Wohnung bzw. Liegenschaft und dürfen nicht auf weitere Wohnungen oder Liegenschaften übertragen werden.
3.5.2 Die GAO muss zur Sicherstellung der Notrufdienste die Standortidentifikation (sog. Heimadresse) bekannt geben. Unter nomadischer Nutzung des Anschlusses wird der Gebrauch des Telefons von einem anderen als dem in der Anmeldung genannten Standort bezeichnet. In einer solchen Situation kann im Falle eines Notrufes von den Notrufdiensten nicht mehr erkannt werden, woher der Notruf erfolgte.
3.5.3 Bei Unterbrüchen der Stromversorgung ist die Nutzung der Telefonie-Dienstleistungen nicht möglich. Deshalb wird der Einsatz für sicherheitskritische Anwendungen abgeraten. Insbesondere TeleAlarm und automatisierte Mobilisierungsaufgebote (SMT) werden nicht unterstützt.
3.5.4 Der Kunde kann zu der aktuellen Telefonrechnung seinen Auszug der Telefonverbindungen und Kosten auf der Homepage abrufen. Der Einzelverbindungsnachweis wird nicht speziell verschickt.
3.5.5 Das Abonnement mit Festnetzpauschale gilt für den normalen Eigengebrauch. Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen, dass der Anschluss für Spezialanwendungen (z.B. Maschine-Maschine-, Durchwahl- und Dauer-Verbindungen) benutzt wird, behält sich die GAO vor, die Leistungserbringung jederzeit einzustellen oder einzuschränken oder eine andere geeignete Massnahme zu ergreifen.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kunde hat die Rechnungen für die Dienstleistungen bis zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum oder innert der angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen. Bei fehlender Angabe einer Fälligkeit gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Datum der Rechnung. Sofern bis zum Fälligkeitstermin keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt. Wird nur gegen einen Teilbetrag der Rechnung Einwand erhoben, ist der unbeanstandete Teil der Rechnung dennoch geschuldet.
4.2 Die Gebühren werden wie folgt in Rechnung gestellt:
Radio/TV im Voraus pro Jahr, Internet, IPTV und Pay-TV quartalweise im Voraus, Telefon und Mobile monatlich für den vorangegangenen Monat.
4.3 Die Bezahlung der Rechnung hat wie folgt zu erfolgen:
– mit dem der Rechnung beigelegtem Einzahlungsschein
– mit Lastschriftverfahren (LSV)
– mit e-Rechnung
Wird bei Bezahlung der Rechnung nicht mit dem der Rechnung beigefügtem Einzahlungsschein mit Referenznummer bezahlt, kann für den Aufwand der manuellen Buchung der Zahlung eine Gebühr von Fr. 10.- verlangt werden
4.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch im Verzug und die GAO ist berechtigt, für den ausstehenden Betrag einen Verzugszins von 8% sowie eine Mahngebühr von Fr. 20.- pro Mahnung zu verlangen. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand.
4.5 Ist das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann die GAO eine Bearbeitungsgebühr von mindestens Fr. 30.- erheben.
4.6 Der Kunde hat die Rechnungen der GAO auch zu bezahlen, wenn er Ansprüche, namentlich Schadenersatz, gegen die GAO geltend macht. Die Einrede der Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
4.7 Müssen seitens der GAO rechtliche Schritte gegen den Kunden eingeleitet werden, ist sie berechtigt, die ihr dadurch entstehenden Aufwände zu verrechnen.
4.8 Hat die GAO Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen, insbesondere Zweifel an der allgemeinen Zahlungsfähigkeit des Kunden, kann sie Vorauszahlung oder eine andere Sicherheitsleistung verlangen.
4.9 Will der Kunde das Vertragsverhältnis beenden und meldet sich bei der GAO nicht korrekt ab, so bleibt er für die Bezahlung gemäss der Preisliste verpflichtet, auch wenn er selbst nachweislich keine Dienstleistungen mehr bezogen hat.
5 Sperrung der Dienstleistungen
5.1 Die GAO ist berechtigt, bei Vertragsverletzungen durch den Kunden die Dienstleistungen ohne vorherige Ankündigung zu sperren, bis der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist. Die Sperrung kann durch Trennung des Anschlusses, Plombierung der Anschlussdosen oder durch Einstellung der Dienstleistung erfolgen.
5.2 Die GAO sperrt die Dienste wenn:
der Kunde die Pflichten aus dem Nutzungsvertrag, namentlich der vorliegenden AGB, verletzt
der Kunde die Abonnementsgebühren und/oder Nutzungs- und Dienstleistungspreise der GAO nicht fristgerecht bezahlt
der Kunde die Dienstleistungen der GAO missbräuchlich benützt, benützt hat oder Gefahr besteht, dass er die Dienstleistungen missbräuchlich benützen wird
Für die Sperrung und Wiedereinschaltung in den oben genannten Fällen ist eine Bearbeitungsgebühr (Fr. 75.-) zu entrichten.
5.3 Der Kunde schuldet der GAO auch bei erfolgter Sperrung die vollen Gebühren, Mietzinsen und Entgelte.
6 Haftung
6.1 Eine Haftung der GAO im Zusammenhang mit der Gegenstandslosigkeit einer Anmeldung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
6.2 Für unsachgemässe Installation der Anschlussgeräte übernimmt die GAO keine Haftung.
6.3 Die GAO steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein. Das Ausbleiben von Funktionsstörungen und Unterbrüchen sowie die jederzeit unterbruchsfreie Verfügbarkeit der Leistungen werden von der GAO nicht garantiert. Es kann weder Schadenersatz noch eine Minderung der Gebühren geltend gemacht werden. Die GAO haftet insbesondere nicht für die Folgen von Störungen und Unterbrüchen ihrer Dienstleistungen. Ausdrücklich ist die GAO nicht haftbar für zusätzliche Aufwendungen, erlittenen Verlust oder entgangenen Gewinn beim Kunden.
6.4 Die GAO haftet ausschliesslich für nachgewiesene Schäden, die dem Kunden durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung durch die GAO entstehen. Jede weitere Haftung der GAO für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.5 Die GAO kann nur den technischen Zugang zu den Angeboten dritter Anbieter vermitteln. Für den Inhalt, die Richtigkeit und die Verfügbarkeit dieser Angebote kann die GAO keine Haftung übernehmen.
6.6 Die GAO haftet nicht für das Verhalten von Kunden, anderen Anbietern, deren Kunden und anderen Internetbenutzern.
6.7 Kann die GAO aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignisse von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Leistungsstörungen bei Drittlieferanten, unvorhergesehene behördliche Auflagen, etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung der GAO ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6.8 Die GAO schliesst jede Haftung für Schäden, die aus der Benützung der Dienstleistungen oder anderer Produkte und Dienstleistungen der GAO entstehen, aus. In keinem Fall haftet die GAO für den Verlust von Daten, wie z.B. Filmen, Musik oder anderen Daten, die auf der Festplatte eines Produkts der GAO oder auf Fremdprodukten gespeichert werden.
6.9 Der Kunde haftet für alle Schäden, die der GAO oder Dritten durch die widerrechtliche Benützung seiner Dienstleistungen, insbesondere seines Internetzugangs entstehen.
7 Vertragsdauer
7.1 Die Laufzeit dieses Vertrages ist unbefristet.
7.2 Die Mindestbezugsdauer beträgt 12 Monate ab Inbetriebnahme der Dienstleistung, bei geschäftlichen Anschlüssen und Anschlüsse über Richtfunk jedoch 24 Monate ab Inbetriebnahme. Nach Ablauf der Mindestbezugsdauer kann der Vertrag schriftlich, per Einschreiben, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende jedes Quartals gekündigt werden.
Kündigungen per Fax oder Email sind nicht gültig und werden nicht bearbeitet.
7.3 Kündigt der Kunde vor Ablauf der Mindestbezugsdauer, so muss er das bis zum ordentlichen Kündigungstermin geschuldete Entgelt bezahlen, selbst wenn er die Dienstleistungen nicht mehr nutzt.
7.4 Bei missbräuchlicher Benützung der Dienstleistungen oder Missachtung der vertraglichen Bestimmungen durch den Kunden, kann die GAO den Vertrag fristlos kündigen und dem Kunden allfällige Aufwendungen belasten.
7.5 Mit der Beendigung des Vertrages gehen sämtliche dem Kunden zugeteilte IP-Adressen an die GAO zurück und der Kunde darf diese nicht mehr verwenden. Des Weiteren erlöschen bei Beendigung des Vertrages sowohl alle Emailadressen des Kunden als auch die von der GAO bezogene(n) Telefonnummer(n), sofern sie vor Beendigung des Vertrages nicht wegportiert wurden.
7.6 Nach Ablauf des Vertrages ist der Kunde verantwortlich, dass alle ihm zum Gebrauch überlassenen Geräte inkl. Zubehör und Verpackung in ordnungsgemässem Zustand der GAO innerhalb 7 Tagen zurückgebracht werden. Ist dies nicht der Fall, hat die GAO das Recht, die Kosten der Geräte und die hierfür anfallenden Umtriebe in Rechnung zu stellen.
8 Vertragsänderungen
8.1 Die GAO hat jederzeit das Recht, die Preise, ihre Dienstleistungen, Geschäftsbedingungen und jedes andere Vertragsdokument zu ändern. Über materiell wesentliche Änderungen der AGB wird der Kunde in geeigneter Form informiert.
8.2 Im Falle von Änderungen eines Vertragsbestandteiles zum Nachteil des Kunden ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innert 14 Tagen nach Zustellung der Benachrichtigung ausserordentlich auf das Wirksamwerden der neuen Vertragsbedingungen schriftlich zu kündigen. Ohne Kündigung gelten die neuen Bedingungen ohne weiteres als akzeptiert. Nicht zum Nachteil des Kunden gilt eine Vertragsänderung, die aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen durch die GAO vorgenommen werden muss. Diese tritt sofort in Kraft.
9 Vertraulichkeit
9.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht überdauert die Beendigung des Vertrages.
9.2 Auf Anordnung einer Behörde bei begründetem Verdacht auf eine strafrechtliche Handlung im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen der GAO ist die GAO berechtigt, der Behörde vollumfänglich Auskunft zu geben.
10 Teilnichtigkeit
10.1 Sollte sich ergeben, dass eine Vertragsbestimmung wegen Unvereinbarkeit mit einer zwingenden Rechtsvorschrift ungültig ist oder wird, so wird dadurch der Rest der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die entfallende Bestimmung soll als durch eine andere Bestimmung ersetzt gelten, welche den ursprünglich angestrebten Zweck in gesetzeskonformer Weise möglichst umfassend verwirklicht
.
11 Anwendbares Recht und Gerichtstand
11.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der GAO unterstehen schweizerischem Recht.
11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist für beide Parteien Andelfingen. Die GAO ist aber berechtigt, ihre Ansprüche auch am Wohnsitz des Kunden geltend zu machen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten per 01.01.2020 in Kraft und ersetzen all diejenigen mit älterem Datum.