Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1          Grundsätzliche Bestimmungen

1.1        Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechts­beziehung zwischen der Kundin/dem Kunden und der GA Ossingen (nachfolgend GAO genannt) für die Nutzung der Dienstleis­tungen der GAO.  Diese umfassen Radio- und Fernsehange­bot, Internetzugang, Telefonie sowie Mobile.

1.2        Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird im Folgenden für die Bezeichnung der Kundinnen und Kunden je­weils die männli­che Form gewählt.

1.3        Für Kunden, die durch das Kommunikationsnetz der GAO erschlossen sind, setzt die Rechtsbezie­hung das Vorliegen eines Nutzungsvertrages der GAO mit dem Liegen­schaftsei­gentümer oder mit dem Kunden selbst voraus. Die vorlie­genden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bil­den ei­nen integrieren­den Bestandteil des Nutzungsvertrages und gegebe­nenfalls weiterer Dienstleistungsverträge.

1.4        Die vertragliche Vereinbarung zur Nutzung von Dienstleis­tun­gen der GAO umfasst die vorliegenden Allge­meinen Ge­schäftsbedingungen (AGB) und die Anmeldung des Kunden. In der Anmeldung werden der Umfang und die Preise der vom Kunden verlangten Dienstleistungen festge­legt. Die ers­te Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Spätere Mutationen müssen ebenfalls schriftlich, via Email oder über die Home­page der GAO mitgeteilt werden. Mit der Bezah­lung der Rechnung erklärt sich der Kunde mit den Mutatio­nen einver­standen.

1.5        Mit der Kenntnisnahme der AGB durch den Kunden, spätes­tens aber mit der Benutzung der Dienstleistungen anerkennt der Kunde die vorliegende AGB.

1.6        Die GAO entscheidet, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und sie kann die Anmeldung eines Kun­den wegen fehlenden Voraussetzungen ablehnen.

1.7        Die Vertragspartner verpflichten sich, bei Angebot und Nutzung der Dienstleistungen der GAO die geltenden Vor­schriften des Strafgesetzbuches, des Datenschutzgesetzes, des Urheberrechtsgesetzes, des Fernmeldegesetzes und an­derer einschlägiger Gesetze und Verordnungen einzuhalten.

1.8        Eine Änderung dieser AGB bleibt vorbehalten. Die aktuellen AGB können bei der GAO ange­fordert oder auf der Webseite abgefragt werden.

1.9        Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich der empfange­nen Programme und benützten Kommunikationsdiensten sowie der Dienstleistungen der GAO verbleiben bei den be­rechtigten Dritten oder der GAO.

1.10      Die GAO kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen bzw. beauftragen.

1.11      Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Anmeldung durch seinen gesetzlichen Vertre­ter ebenfalls zu unterzeichnen.

1.12      Die GAO behält sich vor, den Vertragsabschluss ohne An­gabe von Gründen zu verweigern.

1.13      Die Übertragung des Vertrages auf Dritte ist nicht möglich.


2          Anschlussgeräte der GAO

2.1        Sofern nicht anders vereinbart, sind alle dem Kunden wäh­rend der Vertragsdauer überlassenen Anschlussgeräte (Ka­belmodem, Set-Top-Box, Telefonieadapter, etc.) nur zum Gebrauch an der vom Kunden bezeichneten Standortadresse bestimmt und verbleiben vollständig im Eigentum der GAO. Sie bilden einen Bestandteil des Netzes der GAO.

2.2        Der Kunde anerkennt, dass die Dienstleistungen nur bezo­gen werden können, sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Installation muss den gel­tenden Vorschriften der GAO entsprechen. Allfällige Anpas­sungen oder Reparaturen an der internen Hausinstallation ab Hausübergabepunkt gehen zu Lasten des Kunden.

2.3        Für die Benutzung der Dienstleistungen von GAOtel benötigt der Kunde ein geeignetes Telefon oder Faxgerät. Die GAO unterstützt die meisten in der Schweiz zugelassenen Geräte.

2.4        Die Benutzung der Anschlussgeräte ist ausschliesslich für die vertragliche vereinbarte Nutzung gestattet.

2.6        Soweit nicht anders geregelt, ist die Installation der An­schluss­geräte Sache des Kunden. Die GAO liefert dazu eine Installationsanleitung. Die GAO ist bereit, die Installa­tion ge­gen Vergütung des Aufwandes vorzunehmen oder sie emp­fiehlt dem Kunden einen Supportpartner.

2.7        Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der Anschlussgeräte und ist für deren vertragsgemässen Ge­brauch verantwortlich. Eine Veräusserung, Überlassung oder Untermiete der zum Gebrauch überlassenen An­schlussgeräte sowie der Anschluss an einer anderen als der vertraglich bezeichneten Adresse ist untersagt.

2.8        Untersagt ist das Öffnen der Geräte, die Vornahme von Eingriffen an der Hard- und/oder Software durch den Kun­den selbst oder durch Dritte. Wird eine solche Manipulation festgestellt, haftet der Kunde vollumfänglich für den verur­sachten Schaden.

2.9        Bei Störungen an den Anschlussgeräten ist die GAO zu benachrichtigen. Sie ist für den schnellstmöglichen Ersatz bzw. Reparatur eines defekten Anschlussgerätes besorgt. Die GAO entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein An­schlussgerät ersetzt oder repariert wird. Massnahmen des Kunden, das Anschlussgerät selber oder durch einen Dritten reparieren zu lassen, sind untersagt. Ein Anspruch auf Rück­vergütung oder Anrechnung von Abonnementsgebühren wegen Ausfall eines Anschlussgerätes besteht nicht. 

2.10      Die Versicherung der Anschlussgeräte ist Sache des Kunden, der für Verlust oder Beschädigung (Diebstahl, Wasser, Feuer, Blitzschlag etc.) haftet. Kommt ein oder alle Anschlussgeräte durch Diebstahl aus der Wohnung des Kunden abhanden, so hat dieser die Pflicht, den Diebstahl unverzüglich der GAO zu melden sowie einen entsprechenden Polizeirapport beizu­bringen. Die Kosten wegen Inanspruchnahme der Dienstleis­tungen bzw. des entsprechenden Anschlusses, gehen zu Las­ten des Kunden.

2.11      Die Begründung von Pfand- und Retensionsrechten an den Anschlussgeräten zugunsten Dritter ist dem Kunden unter­sagt. Im Fall von amtlichen Massnahmen gegen den Kunden (Pfändung, Retention oder Verarrestierung), die die Rechte der GAO an den Anschlussgeräten beeinträchtigen können, ist der Kunde verpflichtet, dies der GAO unverzüglich mitzu­teilen und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt oder die sonst zuständigen Behörde auf das Eigentum der GAO an den Anschlussgeräten hinzuweisen.

2.12      Eine Weitergabe der Anschlussgeräte ohne vorherige schrift­li­che Zustimmung der GAO an Dritte ist nicht zulässig.

2.13      Der Kunde hat den Mitarbeitenden der GAO oder den von der GAO autorisierten Personen zum Zweck von Kontroll­messungen u.ä. den Zutritt zum benützten R/TV-Anschluss und den Anschlussgeräten zu gewähren.

3          Dienstleistungen

3.1        Allgemeines

3.1.1     Der Zugang zu persönlichen Konten erfolgt über eine An­schluss­kennung sowie dem Passwort.

3.1.2     Die GAO darf jeden, der sich mit der Anschlusskennung sowie dem Passwort legitimiert, als berechtigten Teilnehmer betrachten. Das persönliche Passwort muss an einem siche­ren Ort aufbewahrt werden.

3.1.3     Hat der Kunde Anlass zur Befürchtung, dass Dritte unbefugt seinen Zugang benützen oder den Zugang missbräuchlich verwenden, muss er die GAO sofort informieren, seinen Zu­gang sperren lassen und ein neues Passwort verlangen.

3.1.4     Die GAO darf Informationen über Kunden nur dann an Dritte weitergeben, soweit dies zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen oder Koordination erforderlich ist. Eine Weitergabe für Werbezwecke ist nicht erlaubt.

3.1.5     Die GAO steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein. Die unterbruchsfreie Verfügbarkeit der Leistungen sowie bestimmte Übertragungszeiten oder Über­tragungskapazitäten werden von der GAO nicht garantiert.

3.1.6     Die GAO ist bestrebt, dem Kunden die Dienstleistungen Tag und Nacht zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung der GAO zum Auffinden und Beheben von Störungen beschränkt sich auf die Geschäftszeiten der GAO. Vorbehalten bleiben spezielle Serviceverträge.

3.1.7     Ausserhalb der offiziellen Bürozeiten nimmt der Pikettdienst Störungen entgegen und sorgt für schnellstmögliche Behe­bung. Die GAO behält vor, ungerechtfertigt angeforderte Pi­ketteinsätze in Rechnung zu stellen.

3.1.8     Der Netzzugang und Dienstleistungen können jederzeit aus technischen Gründen und insbesondere in folgenden Fällen eingeschränkt oder ganz eingestellt werden:

wenn Hindernisse auftreten, welche die GAO trotz      An­wendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, un­geachtet ob sie bei der GAO, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen.

bei betriebsbedingten Unterbrechungen wegen Reparatu­ren, Anschluss- und Erweiterungsarbeiten und Unterhaltsar­beiten sowie zur Leistungsbewirtschaftung. Die GAO nimmt dabei angemessen Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kun­den. Voraussehbare längere Unterbrechungen und Ein­schränkungen zeigt sie im Voraus an.

bei Störungen, die insbesondere durch Netzausfälle und Still­legung von Sendern hervorgerufen werden.

bei Störungen bzw. Unterbrechungen der Signalanlieferung an die GAO, insbesondere bei Unterbrüchen auf übergeord­neten Netzen.

bei unmittelbarer Gefahr für die Sicherheit von Personen und Anlagen.

3.1.9     Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über die Dienstleistun­gen auch Inhalte übertragen werden können, welche für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Der Kunde ist verpflichtet zu verhindern, dass im Haushalt bzw. der Unter­nehmung solche Inhalte und Informationen durch Kinder und Jugendliche genutzt werden.

3.2        Internet

3.2.1     Der Kunde ist sich bewusst, dass seine angeschlossenen Computer, Netzwerke und sonstigen Geräte und die sich auf diesen Computer, Netzwerken und Geräten befindlichen Da­ten über seinen Internetzugang erreicht, eingesehen, mani­puliert und verändert werden können.  Der Schutz der Ge­räte und Daten des Kunden sowie die Einhaltung geltender Vorschriften bezüglich Datenschutz sind Sache des Kunden. Der Kunde muss seinen Zugang zu den Internet-Dienstleis­tungen der GAO gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte schützen.

3.2.2     Die GAO legt die IP-Adressen und IP-Adressbereiche für den Kunden fest und die GAO hat das Recht, diese jederzeit zu ändern (dynamische IP-Adressen). Der Kunde verpflichtet sich, nur die ihm zugeteilten IP-Adressen für den Internetzu­gang zu verwenden.

3.2.3     Bestellt der Kunde statische IP-Adressen, werden diese nur im Ausnahmefall geändert und eine solche Änderung wird mindestens 15 Arbeitstage im Voraus angekündigt. Bei einer Vertragsauflösung fallen die IP-Adressen automatisch an die GAO zurück.

3.2.4     Internet-Dienstleistungen sind grundsätzlich Best effort Übertragungsraten, für welche die GAO keine Garantie ab­gibt. Vorbehältlich bleiben separate Dienstleistungsverträge.

3.2.5     Das Internet bietet eine praktisch unbeschränkte Fülle an Nutzungsmöglichkeiten (z.B Downloads), die das lokale, na­tionale oder internationale Netz stark beeinflussen können. Der Kunde verpflichtet sich deshalb zum „Fair Use“.

3.2.6     Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dritte Anbieter den Zugang zu ihren Internetangeboten selber regeln. Der Kunde verpflichtet sich aber auch gegenüber der GAO, die Ange­bote anderer Anbieter nur bestimmungsgemäss zu gebrau­chen.

3.2.7     Der Kunde darf das Internet weder zur Begehung noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen nutzen. Er wird in sei­nem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnah­men treffen, um zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch den Kunden zugehörige oder andere Benutzer erfolgt.

3.2.8     Der Versuch oder die Durchführung von nicht autorisiertem Eindringen in fremde Computeranlagen oder Datenbestände gilt als Missbrauch und kann rechtlich geahndet werden.

3.2.9     Kann der Kunde wegen einer Lücke in der Datensicherheit unabsichtlich Zugang zu fremden Computeranlagen oder nicht für ihn bestimmte Daten erlangen, so muss er dies pro­tokollieren und unverzüglich der GAO melden.

3.2.10   In Fällen von Spamming (Massen Emails), Virenverbreitung, Netzwerk-Scanning oder ähnlichen Missbrauchen, ist es der GAO gestattet betreffende Anschlüsse ohne Vorankündi­gung zu sperren. Die GAO kann auch in anderen Fällen, wo ihr dies angezeigt erscheint, Sperrungen des Modem vor­nehmen.

3.2.11   Vertragsänderungen seitens des Kunden bedürfen der Schriftlichkeit. Upgrades (Vertragsänderungen nach oben) sind möglich jeweils auf den 1. Des Folgemonats. Downgra­des (Vertragsänderungen nach unten) sind möglich unter Einhaltung von einer Frist von einem Monat auf das Ende des Folgemonats.

3.3        Hosting

3.3.1     Der Kunde nutz das Hosting-Angebot der GAO ausschliess­lich für eigene Zwecke. Wiederverkauf und Nutzung durch Dritte bedingen weitergehender schriftlicher Vereinbarun­gen.

3.3.2     Die GAO ist in keiner Weise verantwortlich für den Inhalt der Daten, welche auf ihren Servern gespeichert sind.

3.3.3     Verboten ist die Speicherung von widerrechtlichen oder unsittlichen Inhalten. Stellt die GAO fest, dass die Inhalte ge­gen Gesetz und/oder moralische oder gesellschaftliche Kon­ventionen verstossen, hat sie das Recht, die vom Kunden ge­speicherten Inhalte zu löschen und das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen.

3.4        Radio und Fernsehen

3.4.1     Eine Anpassung der Radio- und Fernsehprogrammpalette kann aus verschiedenen Gründen (Einstellung des Betriebes durch den Inhaltsanbieter, Änderung bezüglich Urheber­rechte, Änderung der Technik, etc.) notwendig werden. Die GAO ist bestrebt und berechtigt, die entfallenen Pro­gramme/Pakete mit ähnlichen Angeboten zu ersetzen. Die GAO hat in diesen Fällen das Recht, ein bestehendes, vom Kunden bestelltes Programm zu ersetzen. Sie informiert den Kunden über die erfolgte Änderung. Ist der Kunde mit die­sem Wechsel nicht einverstanden, hat er dies innerhalb von einem Monat zu melden, andernfalls gilt der Wechsel des Programms als stillschweigend genehmigt. 

3.4.2     Die GAO ist bestrebt, die Programme ohne Unterbrechung und in hoher Qualität zu übertragen. Ein Ausfall der Über­tragung kann aus technischen Gründen, einem Sendeunter­bruch und/oder fehlenden Senderechten des Programman­bieters oder weiteren Gründen nicht ausgeschlossen wer­den. Es kann weder Schadenersatz noch eine Minderung der Gebühren geltend gemacht werden.

3.4.3     Die Verwendung in öffentlichen Räumen sowie eine kom­mer­zielle Nutzung des angebotenen Radio- und Fern­sehangebot ist nur mit schriftlichem Einverständnis der GAO gestattet.

3.5        Telefonie

3.5.1     Die Telefonie-Dienstleistungen der GAO beziehen sich nur und ausschliesslich auf die angemeldete Wohnung bzw. Lie­genschaft und dürfen nicht auf weitere Wohnungen oder Liegenschaften übertragen werden.

3.5.2     Die GAO muss zur Sicherstellung der Notrufdienste die Standortidentifikation (sog. Heimadresse) bekannt geben. Unter nomadischer Nutzung des Anschlusses wird der Ge­brauch des Telefons von einem anderen als dem in der An­meldung genannten Standort bezeichnet. In einer solchen Situation kann im Falle eines Notrufes von den Notrufdiens­ten nicht mehr erkannt werden, woher der Notruf erfolgte.

3.5.3     Bei Unterbrüchen der Stromversorgung ist die Nutzung der Telefonie-Dienstleistungen nicht möglich. Deshalb wird der Einsatz für sicherheitskritische Anwendungen abgeraten. Insbesondere TeleAlarm und automatisierte Mobilisierungs­aufgebote (SMT) werden nicht unterstützt.

3.5.4     Der Kunde kann zu der aktuellen Telefonrechnung seinen Auszug der Telefonverbindungen und Kosten auf der Home­page abrufen. Der Einzelverbindungsnachweis wird nicht speziell verschickt.

3.5.5     Das Abonnement mit Festnetzpauschale gilt für den norma­len Eigengebrauch. Weicht die Nutzung erheblich vom übli­chen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen, dass der An­schluss für Spezialanwendungen (z.B. Maschine-Maschine-, Durchwahl- und Dauer-Verbindungen) benutzt wird, behält sich die GAO vor, die Leistungserbringung jederzeit einzu­stellen oder einzuschränken oder eine andere geeignete Massnahme zu ergreifen.

4          Preise und Zahlungsbedingungen

4.1        Der Kunde hat die Rechnungen für die Dienstleistungen bis zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum oder innert der angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen. Bei fehlen­der Angabe einer Fälligkeit gilt eine Zahlungsfrist von 30 Ta­gen ab Datum der Rechnung. Sofern bis zum Fälligkeitster­min keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt. Wird nur gegen ei­nen Teilbetrag der Rechnung Einwand erhoben, ist der un­beanstandete Teil der Rechnung dennoch geschuldet.

4.2        Die Gebühren werden wie folgt in Rechnung gestellt:
Radio/TV im Voraus pro Jahr, Internet, IPTV und Pay-TV quartalweise im Voraus, Telefon und Mobile monatlich für den vorangegangenen Monat.

4.3        Die Bezahlung der Rechnung hat wie folgt zu erfolgen:
– mit dem der Rechnung beigelegtem Einzahlungsschein
– mit Lastschriftverfahren (LSV)
– mit e-Rechnung

Wird bei Bezahlung der Rechnung nicht mit dem der Rech­nung beigefügtem Einzahlungsschein mit Referenznummer bezahlt, kann für den Aufwand der manuellen Buchung der Zahlung eine Gebühr von Fr. 10.- verlangt werden

4.4        Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde auto­ma­tisch im Verzug und die GAO ist berechtigt, für den aus­stehenden Betrag einen Verzugszins von 8% sowie eine Mahngebühr von Fr. 20.- pro Mahnung zu verlangen.  Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand.

4.5        Ist das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann die GAO eine Bearbeitungsgebühr von min­destens Fr. 30.- erheben.

4.6        Der Kunde hat die Rechnungen der GAO auch zu bezahlen, wenn er Ansprüche, namentlich Schadenersatz, gegen die GAO geltend macht. Die Einrede der Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

4.7        Müssen seitens der GAO rechtliche Schritte gegen den Kunden eingeleitet werden, ist sie berechtigt, die ihr da­durch entstehenden Aufwände zu verrechnen.

4.8        Hat die GAO Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen, insbesondere Zweifel an der allgemeinen Zahlungsfähigkeit des Kunden, kann sie Vorauszahlung oder eine andere Sicherheitsleistung verlan­gen.

4.9        Will der Kunde das Vertragsverhältnis beenden und meldet sich bei der GAO nicht korrekt ab, so bleibt er für die Be­zahlung gemäss der Preisliste verpflichtet, auch wenn er selbst nachweislich keine Dienstleistungen mehr bezogen hat.

5          Sperrung der Dienstleistungen

5.1        Die GAO ist berechtigt, bei Vertragsverletzungen durch den Kunden die Dienstleistungen ohne vorherige Ankündigung zu sperren, bis der vertrags- und rechtmässige Zustand wie­der hergestellt ist. Die Sperrung kann durch Trennung des Anschlusses, Plombierung der Anschlussdosen oder durch Einstellung der Dienstleistung erfolgen.

5.2        Die GAO sperrt die Dienste wenn:

der Kunde die Pflichten aus dem Nutzungsvertrag, nament­lich der vorliegenden AGB, verletzt

der Kunde die Abonnementsgebühren und/oder Nutzungs- und Dienstleistungspreise der GAO nicht fristgerecht bezahlt

der Kunde die Dienstleistungen der GAO missbräuchlich be­nützt, benützt hat oder Gefahr besteht, dass er die Dienst­leistungen missbräuchlich benützen wird

Für die Sperrung und Wiedereinschaltung in den oben ge­nannten Fällen ist eine Bearbeitungsgebühr (Fr. 75.-) zu ent­richten.

5.3        Der Kunde schuldet der GAO auch bei erfolgter Sperrung die vollen Gebühren, Mietzinsen und Entgelte.

6          Haftung

6.1        Eine Haftung der GAO im Zusammenhang mit der Gegen­standslosigkeit einer Anmeldung ist in jedem Fall aus­ge­schlossen.

6.2        Für unsachgemässe Installation der Anschlussgeräte über­nimmt die GAO keine Haftung.

6.3        Die GAO steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein. Das Ausbleiben von Funktionsstörun­gen und Unterbrüchen sowie die jederzeit unterbruchsfreie Verfügbarkeit der Leistungen werden von der GAO nicht ga­ran­tiert. Es kann weder Schadenersatz noch eine Minderung der Gebühren geltend gemacht werden. Die GAO haftet ins­be­sondere nicht für die Folgen von Störungen und Unterbrü­chen ihrer Dienstleistungen. Ausdrücklich ist die GAO nicht haftbar für zusätzliche Aufwendungen, erlittenen Verlust oder entgangenen Gewinn beim Kunden.

6.4        Die GAO haftet ausschliesslich für nachgewiesene Schäden, die dem Kunden durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung durch die GAO entstehen. Jede weitere Haftung der GAO für direkte oder indirekte Schäden irgend­welcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

6.5        Die GAO kann nur den technischen Zugang zu den Angebo­ten dritter Anbieter vermitteln. Für den Inhalt, die Richtig­keit und die Verfügbarkeit dieser Angebote kann die GAO keine Haftung übernehmen.

6.6        Die GAO haftet nicht für das Verhalten von Kunden, anderen Anbietern, deren Kunden und anderen Internetbenutzern.

6.7        Kann die GAO aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Naturereig­nisse von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Leis­tungsstörungen bei Drittlieferanten, unvorhergesehene be­hördliche Auflagen, etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung der GAO ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

6.8        Die GAO schliesst jede Haftung für Schäden, die aus der Benützung der Dienstleistungen oder anderer Produkte und Dienstleistungen der GAO entstehen, aus. In keinem Fall haf­tet die GAO für den Verlust von Daten, wie z.B. Filmen, Mu­sik oder anderen Daten, die auf der Festplatte eines Pro­dukts der GAO oder auf Fremdprodukten gespeichert wer­den.

6.9        Der Kunde haftet für alle Schäden, die der GAO oder Dritten durch die widerrechtliche Benützung seiner Dienstleistun­gen, insbesondere seines Internetzugangs entstehen.

7          Vertragsdauer

7.1        Die Laufzeit dieses Vertrages ist unbefristet.

7.2        Die Mindestbezugsdauer beträgt 12 Monate ab Inbetrieb­nahme der Dienstleistung, bei geschäftlichen Anschlüssen und Anschlüsse über Richtfunk jedoch 24 Monate ab Inbe­triebnahme. Nach Ablauf der Mindestbezugsdauer kann der Vertrag schriftlich, per Einschreiben, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende jedes Quar­tals gekündigt werden.
Kündigungen per Fax oder Email sind nicht gültig und wer­den nicht bearbeitet.

7.3        Kündigt der Kunde vor Ablauf der Mindestbezugsdauer, so muss er das bis zum ordentlichen Kündigungstermin ge­schuldete Entgelt bezahlen, selbst wenn er die Dienstleis­tungen nicht mehr nutzt.

7.4        Bei missbräuchlicher Benützung der Dienstleistungen oder Missachtung der vertraglichen Bestimmungen durch den Kunden, kann die GAO den Vertrag fristlos kündigen und dem Kunden allfällige Aufwendungen belasten.

7.5        Mit der Beendigung des Vertrages gehen sämtliche dem Kunden zugeteilte IP-Adressen an die GAO zurück und der Kunde darf diese nicht mehr verwenden. Des Weiteren erlö­schen bei Beendigung des Vertrages sowohl alle Emailadres­sen des Kunden als auch die von der GAO bezogene(n) Te­lefonnummer(n), sofern sie vor Beendigung des Vertrages nicht wegportiert wurden.

7.6        Nach Ablauf des Vertrages ist der Kunde verantwortlich, dass alle ihm zum Gebrauch überlassenen Geräte inkl. Zube­hör und Verpackung in ordnungsgemässem Zustand der GAO innerhalb 7 Tagen zurückgebracht werden. Ist dies nicht der Fall, hat die GAO das Recht, die Kosten der Geräte und die hierfür anfallenden Umtriebe in Rechnung zu stel­len.

8          Vertragsänderungen

8.1        Die GAO hat jederzeit das Recht, die Preise, ihre Dienstleis­tun­gen, Geschäftsbedingungen und jedes andere Vertrags­dokument zu ändern. Über materiell wesentliche Änderun­gen der AGB wird der Kunde in geeigneter Form informiert.

8.2        Im Falle von Änderungen eines Vertragsbestandteiles zum Nachteil des Kunden ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innert 14 Tagen nach Zustellung der Benachrichtigung aus­serordentlich auf das Wirksamwerden der neuen Vertrags­bedingungen schriftlich zu kündigen. Ohne Kündigung gelten die neuen Bedingungen ohne weiteres als akzeptiert. Nicht zum Nachteil des Kunden gilt eine Vertragsänderung, die aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen oder behördli­cher oder gerichtlicher Anordnungen durch die GAO vorge­nommen werden muss. Diese tritt sofort in Kraft.

9          Vertraulichkeit

9.1        Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche im Zusam­menhang mit diesem Vertrag ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht überdauert die Been­digung des Vertrages.

9.2        Auf Anordnung einer Behörde bei begründetem Verdacht auf eine strafrechtliche Handlung im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen der GAO ist die GAO berech­tigt, der Behörde vollumfänglich Auskunft zu geben.

10        Teilnichtigkeit

10.1      Sollte sich ergeben, dass eine Vertragsbestimmung wegen Unvereinbarkeit mit einer zwingenden Rechtsvorschrift un­gültig ist oder wird, so wird dadurch der Rest der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die entfallende Bestimmung soll als durch eine andere Bestimmung ersetzt gelten, wel­che den ursprünglich angestrebten Zweck in gesetzeskon­former Weise möglichst umfassend verwirklicht

.

11        Anwendbares Recht und Gerichtstand

11.1      Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der GAO unterstehen schweizerischem Recht.

11.2      Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist für beide Parteien Andelfingen. Die GAO ist aber berechtigt, ihre Ansprüche auch am Wohnsitz des Kunden geltend zu ma­chen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten per 01.01.2020 in Kraft und ersetzen all diejenigen mit älterem Datum.